Heidenheimer profitieren von Online-Services

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Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz) besagt, das alle öffentlichen Verwaltungen in Deutschland bis 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen in einem Portalverbund online anbieten müssen. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aber auch Unternehmen ihre Anträge zu unterschiedlichen Lebenslagen über Online-Formulare an ihre Verwaltung schicken können. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Baden-Württemberg ist es das zentrale Landesportal www.service-bw.de. Darüber erfolgt die sichere Kommunikation mit der Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen sich auf diesem Portal zuerst anmelden und können dann die von ihrer Verwaltung zur Verfügung gestellten Online-Formulare nutzen.

Viele dieser Online-Formulare werden momentan entwickelt. In Zusammenarbeit mit dem Innenministerium Baden-Württemberg, Komm.One und ausgewählten Kommunen des Landes, hilft auch Heidenheim auf mehreren Ebenen bei der Entwicklung dieser Online-Formulare mit. So beispielsweise bei den Prozessen “Bauantrag online” oder “Abmelden ins Ausland”. Heidenheim ist in beiden Fällen Beta-Tester und prüft die Online-Formulare, bevor sie zum Standard für alle Kommunen in Baden-Württemberg werden. Zudem hat Heidenheim bereits Online-Formulare für folgende Leistungen bereitgestellt: Bewohnerparkausweis beantragen, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden, abmelden und ummelden, Gewerberegister und Gewerbezentralregister – Auskunft beantragen, Meldebescheinigung beantragen
Melderegister – Auskunft beantragen, Melderegister – Auskunftssperre beantragen, Melderegister – Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen und Wohnsitz abmelden.

Weitere Leistungen werden nach und nach den Heidenheimer Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen bereit stehen.

Fähigkeiten

Gepostet am

8. Juli 2021